Kognitive Behinderung ist ein professionellerer Ausdruck für geistige Behinderungen. Geistigen oder kognitiven Behinderungen liegt ein so genanntes HOPS (hirn-organisches Psychosyndrom) zugrunde, das ist eine sowohl durch organische Ursachen begründete Störung der Hirnfunktion, als auch eine Störung der Gehirnfunktionen, bei der die Ursache noch nicht eindeutig ist. Eine kognitive Behinderung liegt vor, wenn der Betroffene neue Informationen nicht verarbeiten kann oder auch bereits vorhandene Informationen aus dem Gedächtnis nicht mehr abrufen und anzuwenden vermag.
Je nach Ausprägung der Behinderungen ist in den meisten Fällen ein unabhängiges Leben kaum möglich. Auch die sozialen Kompetenzen sind durch eine solche Behinderung meist stark beeinträchtigt.
Auch psychische Behinderungen werden unter dem Begriff kognitive Behinderungen zusammengefasst, wie z.B. Autismus oder Demenz, da auch hier geistige Beeinträchtigungen vorhanden sind. Die Übergänge von psychischen und geistigen Behinderungen sind meist derart fließend, dass man nicht genau abgrenzen kann.
Von einer kognitiven Behinderung spricht man im Allgemeinen, wenn der gemessene Intelligenzquotient unter 75 liegt.
Ursachen kognitiver Behinderungen
Die Gruppe der kognitiven Behinderungen kann in zwei Kategorien eingeteilt werden:
Angeborene Störungen der Hirnfunktion
Unter angeborenen Störungen versteht man bereits im Mutterleib oder direkt beim Geburtsvorgang entstandene Beeinträchtigungen. Dies kann sowohl in Gendefekten, Entwicklungsstörungen (z.B. bei Missbrauch von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen während der Schwangerschaft) als auch durch ungünstige Umstände bei der Geburt (z.B. durch Sauerstoffmangel) begründet sein. Aber auch bestimmte Medikamente gerieten diesbezüglich immer wieder in Verdacht – z.B. das Mittel Contergan in den 60’er Jahren, das das Down-Syndrom auslösen konnte und Missbildungen verursachte.
Ebenso haben physikalische Einflüsse (z.B. Strahlung) Auswirkungen auf die embryonale Entwicklung und können Entwicklungsschäden, Zellschäden, sowie Gendefekte verursachen.
Akut eintretende Störungen der Hirnfunktion
Bei einer akut eintretenden Störung der Gehirnfunktionen verliert der Betroffene meist schlagartig bereits vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten. Dies bedeutet einen massiven Einschnitt auch in die Persönlichkeit des Betroffenen. Dies kann z.B. durch Unfälle mit Hirnverletzungen, Infektionen, Toxische Schädigungen, Durchblutungsstörungen, Schlaganfälle, Hirninfarkte oder auch Tumore ausgelöst werden. Bei einem so genannten hirnorganischen Psychosyndrom können alle gehirngesteuerten Bewegungsabläufe gestört sein. Aber nicht nur das, auch das Gedächtnis und das Konzentrationsvermögen, sowie das zeitliche und räumliche Denken sind beeinträchtigt. Hinzu kommen nicht selten ein verändertes Verhalten, Psychosen oder Persönlichkeitsveränderungen, sowie mangelnde soziale Kompetenz, ein allgemeiner intellektueller Abbau und verschiedene psychiatrische Auffälligkeiten, wie Depressionen, manische Erkrankungen, phobische und neurotische Auffälligkeiten etc.
So äußern sich kognitive Behinderungen
Entsprechend dem Grad der Behinderung sind die Störungen für die Umwelt einmal mehr, einmal weniger ersichtlich.
Im Baby- und Kleinkindalter sind geistige Behinderungen leichterer Stufen kaum bis gar nicht für Außenstehende zu erkennen. Auch später sind nicht alle Einschränkungen sofort für Fremde ersichtlich. Je schwerer der Grad der Behinderung allerdings ist, umso offensichtlicher legt es sich auch für Außenstehende dar.
Bei Erwachsenen lässt sich eine Behinderung kognitiver Art ebenfalls meist nicht übersehen. Viele sind dennoch nicht auf den ersten Blick erkennbar. Oft sind die räumlichen, visuellen Fähigkeiten oder auch die Sprache betroffen. In vielen Fällen auch die Koordination der Bewegungen. Bei vielen erwachsenen Betroffenen ist neben dem Leistungsvermögen sehr oft auch das soziale Verhalten gestört und kann – je nach Ausprägung – bis zu einem totalen sozialen Rückzug und so zur Vereinsamung und einer Hilflosigkeit in verschiedenen Lebenslagen führen.
Umgang mit kognitiv behinderten Menschen
Der Umgang mit geistig behinderten Menschen ist für viele nicht-Behinderte oft nicht einfach. Vielen Menschen fällt es schwer unvoreingenommen und entspannt auf behinderte Menschen zuzugehen. Oft steckt auch die Angst etwas falsch zu machen dahinter. Meistens ist es aber einfach Unsicherheit und die Angst vor dem Unbekannten.
Zunächst sollte man möglichst unvoreingenommen und entspannt auf diese Menschen zugehen und einfach offen sein. Im Laufe der Begegnung erkennt man dann relativ schnell, in wie weit man mit diesem Menschen umgehen kann. Behinderte, bei denen die Erkrankung gravierender ist, werden in der Regel von einem Betreuer begleitet, welche den Kontakt erleichtern und die auch auf Besonderheiten im Umgang hinweisen können.
Menschen mit einer kognitiven Einschränkung müssen vor allem vor Alltagsgefahren besonders geschützt werden. Gerade auch im häuslichen Bereich lauern hier viele Gefahren, die unter Umständen auch tödlich sein könnten. So müssen Räumlichkeiten entsprechend gesichert werden, ähnlich wie wenn man Kleinkinder beherbergt.
Gerade bei den Erwachsenen Behinderten kommt zu der Neugier und Naivität, mit der die Dinge betrachtet und behandelt werden noch dazu, dass sie über die Kraft eines erwachsenen Menschen verfügen, der aber in vielen Fällen mit der Naivität und Weitsicht eines Kindes gesteuert wird. So sollten die Sicherungen nicht nur zuverlässig, sondern auch robust sein.
Je nach dem Grad der Behinderung und des zu erwartenden Fortschrittes ist es natürlich auch erforderlich ein entsprechend gerechter Wohnraum zu schaffen. Dies beinhaltet nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch den Zugang zur Wohnung, bzw. ins Haus. In manchen Fällen ist die Behinderung so gravierend und betreuungsintensiv, dass ein Leben außerhalb einer speziellen Einrichtung nicht mehr möglich ist.
Kognitive Behinderung – Teilnahme am Alltag
Eine geistige Behinderung heißt nicht automatisch, abgeschrieben zu sein und nicht mehr am Leben oder Aktivitäten teilhaben zu können.
Je nach Grad der Behinderung und der Möglichkeiten des Erkrankten, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Teilhabe am Leben.
Gerade bei kognitiver Behinderung die durch akute Vorfälle erworben wurde, wie z.B. nach einem Schlaganfall, Unfall, nach der Entfernung eines Tumor, o.ä. kann durch eine maßgeschneiderte Therapie der Grad der Behinderung gemindert und in vielen Fällen sogar ganz revidiert werden.
Gute Erfolge erzielen hier individuelle Therapiepläne, in Sparten Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. Bei Kindern kommt noch die Sparte Heilpädagogik zum Einsatz. Oft werden solche Maßnahmen in Rehabilitationszentren durchgeführt. Hier können alle benötigten Bereiche intervenieren und so das für den Patienten bestmögliche Ergebnis erzielen. Auf dem Weg zurück in ein normales Leben helfen auch immer gute soziale Kontakte und ein stabiles Umfeld.
Aber auch in den Fällen in denen keine Verbesserungen erzielt werden können steht immer im Vordergrund den behinderten Menschen ein glückliches und lebenswertes Leben zu ermöglichen.
Bildnachweis: © martin bowra / shutterstock.com